1976 - 2024
48 Jahre Kunst, Kultur, Tanz, Musik & Unterhaltung

HAUSORDNUNG

 

Allgemein

Das Veranstaltungsgelände umfasst den gesamten Parkbereich, den gesamten Campingplatz sowie das gesamte Kerngelände. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher die Hausordnung.

Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und weisungsbefugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Bei Open-Air Veranstaltungen kann es situationsbedingt (u.A. auf Grund der Witterung) zu unerwarteten Änderungen im Ablauf kommen (wie z.B. Programmunterbrechung, Bereichsevakuierung, Zelträumungen, etc.). Diese Maßnahmen werden durch Einblendungen und/oder Durchsagen sowie durch den Sicherheitsdienst angeordnet – den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall bedingungslos Folge zu leisten! Es ist untersagt auf Zäune, Gitter, Fassaden, Türme oder sonstige Aufbauten zu klettern, zu stehen oder zu sitzen.

Auf dem Veranstaltungsgelände gilt auf allen Wegen die Straßenverkehrsordnung!

Der Veranstalter legt weiters großen Wert auf ein friedliches und gesittetes Miteinander: diskriminierendes oder rassistisches Verhalten sowie Gewalt jeglicher Art hat einen Platzverweis zur Folge.


  • Besucher mit Handicap

Wir sind bemüht, unser Areal so barrierefrei wie möglich zu gestalten – daher ist es Besuchern mit Handicap gegen telefonische Voranmeldung möglich bis zum Kerngeländeeingang vorzufahren. Im Veranstaltungszelt befindet sich ein rollstuhlgerechtes Podest mit einem ungehinderten Blick auf die Bühne. Gleich beim Eingang zum Kerngelände befindet sich eine barrierefreie Sanitäranlage.
Der VIP Bereich ist nur teilweise barrierefrei.


  • Besucher mit speziellen Bedürfnissen

Alle Besucher, die aus medizinischen Gründen (Diabetes, u.Ä.), regelmäßig Medikamente oder Spritzen bei sich haben, dürfen diese nur mit einer ärztlichen Bestätigung mit sich führen!


  • Einlass

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit gültigem Ticket für die jeweilige Veranstaltung und während der Öffnungszeiten erlaubt. Die Ticketkontrolle erfolgt zunächst vor dem Parkplatz, der Ticketexchange erfolgt direkt vor dem Eingang zum Bühnen- und Kerngelände. Es muss ein gültiges Ticket oder eine Akkreditierung vorgewiesen werden, ansonsten kann der Zutritt verweigert werden.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen und Rucksäcke sowie den Besucher selbst auf gefährliche Gegenstände oder solche, die nicht auf das Gelände mitgenommen werden dürfen, zu durchsuchen.


  • Feuer

Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausnahmslos verboten!


  • Illegale Gegenstände / Konsummittel

Sowohl die Mitnahme als auch die Konsumation von Drogen ist auf dem gesamten Festivalgelände (das umschließt den Parkbereich, den Campingbereich sowie das Kerngelände mit Bühne) ausnahmslos und strikt untersagt! Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Zutritt oder begründetem Verdacht, Bekleidungsstücke von Personen sowie mitgeführte Behältnisse und Gegenstände zu durchsuchen.
Unter Einfluss von Drogen stehende Personen, Betrunkene, Randalierende und Personen, die die Regeln des öffentlichen Anstandes verletzen oder sonst gegen die Bestimmungen des Wiener Landessicherheits- bzw. des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Strafgesetzbuches verstoßen, wird der Zutritt zur HV verwehrt, bzw. werden des Geländes verwiesen.


  • Lautstärke

Die Tonanlage ist auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen plombiert. Wir weisen darauf hin, dass es zu Überschreitungen kommen kann und bitten, den frei erhältlichen Gehörschutz zu verwenden! Es kann nicht gewährleistet werden, dass es im gesamten Veranstaltungsbereich punktuell die zulässige Dezibelstärke hat.


  • Müll / Recycling / Umwelt

Es gilt Müll in erster Linie so gut es geht zu vermeiden und in weiterer Folge auch zu entsorgen! Am gesamten Veranstaltungsgelände stehen ausreichend Abfalleimer zur Verfügung. Um größere Müllberge zu vermeiden, werden die meisten Getränke im Gastronomiebereich in wiederverwendbaren Bechern ausgeschenkt und können gegen Rückerstattung der Pfandgebühr bei den Becherrücknahme-Stellen zurückgegeben werden.


  • Notfall

Im Falle eines akuten Notfalles, ist sofort das nächste Securitypersonal aufzusuchen und zu informieren. Feuerlöscher sind auf dem Gelände, Defibrillatoren bei den Rettungssanitätern vorhanden.
Securities, Feuerwehr und Polizei sowie Rettungssanitäter sind während der jeweiligen Öffnungszeiten von Campingplatz und Kerngelände auf dem Festivalgelände präsent.


  • Vandalismus

Jegliche Art des mutwilligen Vandalismus ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausnahmslos untersagt!


  • Verstoß gegen die Hausordnung

Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße zur Aufnahme von Personendaten den Ausweis der betreffenden Person zu verlangen, die betreffende Person des Hauses zu verweisen und bei besonderes schwerwiegenden Verstößen ein Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten und die Berechtigungsbänder abzunehmen.
Eine Rückerstattung für bereits gelöste Eintrittskarten findet nicht statt.


  • Wertgegenstände

Für verlorene oder entwendete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Wir weisen darauf hin, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt auf dem Campingplatz zurückzulassen!
Verlorene Gegenstände können beim Infostand im Kerngelände abgegeben werden. Sofern die Gegenstände nicht bis zum Veranstaltungsende abgeholt wurden, werden sie in die Gemeinde Wiesen gebracht.


VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen auf Grund von Verletzungsgefahr verboten! Dazu gehören:

- Waffen jeglicher Art

- Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme, Stöcke, Helme, große Fahnen und andere sperrige Utensilien

- Auf dem Kerngelände sind Gläser und Glasbehältnisse, Petflaschen, Tetrapaks, Fässer und Dosen nicht erlaubt

- Auf dem Campingplatz sind Gläser und Glasbehältnisse nicht erlaubt (Petflaschen, Trinkflaschen, Tetrapaks, Fässer – bis max. 5 Liter und keine Zapfanlage – und Dosen in Mengen des Eigenbedarfs sind jedoch gestattet)

- Sämtliche pyrotechnische Gegenstände sowie Laserpointer

- Jegliche Art von Gaskartuschen oder brennbaren Flüssigkeiten

- Tiere jeglicher Art

- Selfie-Sticks sowie professionelle Ton- und Bildaufnahmegeräte (ausgenommen mit offizieller Presse Akkreditierung vom Veranstalter)

- Drohnen

- Andere Gegenstände, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

Grundsätzlich entscheidet das Sicherheitspersonal oder eine weisungsbefugte Person über die Gefahrenquelle und den Vollzug.


KINDER & JUGENDLICHE

Allgemein

Es gilt das burgenländische Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung, und das Sicherheitspersonal vor Ort ist aufgefordert, dass dieses eingehalten wird.
Kinder nie unbeaufsichtigt lassen! Eltern haften für ihre Kinder!
Wir bitten darum, einen adäquaten Hör- und Sonnenschutz bei Kindern zu verwenden, und genügend Ruhepausen abseits des Festivaltrubels einzulegen.


Burgenländisches Jugendschutzgesetz § 8: Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen

Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils nur mit einer Begleitperson an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund (zB Heimweg) vorliegt.


• Die Verantwortung und Aufsicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen. Die Begleitperson muss vor Einlass schriftlich erklären, diese Vorschrift einzuhalten. Erklärungsformulare sind auf der Festivalwebsite oder vor Ort erhältlich.


Parkplatzordnung

1) Geltungsbereich

Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz beim Festivalgelände Wiesen für alle dort stattfindenden Veranstaltungen.
Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung während der Öffnungszeit erfolgen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
Am Parkplatz gilt die StVO.


2) Verbote

• Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.

• Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

• Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten!


3) Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Auf Grund der Witterung kann es vorkommen, dass Besucher mit Ihrem PKW stecken bleiben. Sollte dies der Fall sein, wird der PKW vom Veranstalter mit einem Traktor herausgezogen – für mögliche Verschmutzung oder Beschädigungen in diesem Zusammenhang ist der Veranstalter klag- und schadlos zu halten.


Campingordnung

1) Geltungsbereich

Diese Campingplatzordnung gilt für den Campingplatz des Festivalgeländes Wiesen.
Der Campingplatz darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und nur während der Campingplatz Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Besucher die Campingordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden noch auf andere Weise beeinträchtigen.
Mit dem Zutritt zum Campinggelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck (Personen- und Behältnisdurchsuchungen).


2) Verbote

• Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten (Ausnahme: Campingkocher mit Gaskartuschen max. 300g netto Gasgewicht!) ist den Besuchern nicht gestattet.

• Allen Besuchern, die mit einem Campingmobil oder Caravan anreisen, ist es verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehenen Tank mit sich führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie z.B. Möbelstücke) verboten.

• Die Mitnahme und das Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art ist strengstens verboten.

• Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Campingplatz ist den Besuchern verboten.

• Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.

• Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen Sachen zu verstellen.

• Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.

• Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.

• Je Caravan oder Wohnwagen ist ein Vorzelt erlaubt, in dem aus Sicherheitsgründen jedoch nicht genächtigt werden darf. Schlafzelte z.B. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet.

• Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Campingplatz, auch Bierkisten, Biertische, Bänke und Ähnliches sind verboten.

• Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen.

• Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.

• Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Campingplatz ist den Besuchern nicht gestattet.

• Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.

• Es ist den Besuchern nicht gestattet Campingfläche für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.

• Die Mitnahmen von Drogen ist nicht gestattet.

• Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

• Aggregate und das Abspielen von Musik sind behördlich am gesamten Campingplatz verboten. Wir bitten um Euer Verständnis!

• Es ist streng verboten, Bäume oder jegliche Art von Pflanzen zu zerstören oder für Feuerholz zu verwenden, da Feuer generell verboten ist.

• Das Schlafen außerhalb des Campingplatzes ist streng verboten.

• Besucher, die sich nicht an die Hausordnung halten sowie Besucher, die die Stille des Campingplatzes in den Ruhezeiten (02:00-08:00 Uhr) stören, bekommen ein Campingplatzverbot.


3) Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten.

Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und kann jederzeit abgeändert werden.

Die Gültigkeit endet mit der Beendigung des Abbaus nach der jeweiligen Veranstaltung.

Die Missachtung dieser Campingplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung der jeweiligen Veranstaltung führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.


Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

1) Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände) bei allen am Festivalgelände Wiesen stattfindenen Veranstaltungen.
Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte für die jeweils zu dem Zeitpunkt stattfindende Veranstaltung und nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden noch auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

Für den Fall, dass es einen Wavebreaker vor der Bühne gibt, wird der Einlass in diesen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, so dass es zu keiner Überfüllung kommt. Wird diese Sperre veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen frei zu machen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.


2) Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:

• Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten

• Gläser, Glasbehältnisse, Petflaschen, Tetrapaks, Plastikkanister, Fässer und Dosen

• Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten

• Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke

• Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen

• Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)

• Bild- und Tonaufnahmengeräte

• Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde

• Jegliche Drogen

• Jegliche Tiere


WEITERS IST VERBOTEN

• Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art

• Das Mitnehmen von Speisen und Getränken

• Stagediving und Crowdsurfen

• Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen

• Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge

• Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)

• Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten

• Einrichtungen wie Duschanlagen, Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

• Einrichtungen am Kerngelände, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, zu besteigen.

• Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.

• Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches.


3) Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung. An dieser Stelle die erneute Aufforderung, den beim Infostand frei zur Verfügung gestellten Gehörschutz zu verwenden!

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten.

Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die jeweilige Veranstaltung und kann jederzeit abgeändert werden. Die Gültigkeit endet mit der Beendigung des Abbaus nach der jeweiligen Veranstaltung.


ALLGEMEIN: Foto- und Videoaufnahmen

Wir weisen weiters daraufhin, dass am gesamten Veranstaltungs- und Camping/Parkgelände Foto- und Videoaufnahmen zu Sicherheits- und Dokumentationszwecken gemacht werden. Mit dem Betreten des Camping-, Park- und Veranstaltungsgeländes stimmt der Besucher diesen Aufnahmen zu. Nur akkreditierte Besucher dürfen professionelles Foto- und Videoequipment auf das Veranstaltungsgelände mitbringen.